Privates Bau- und Architektenrecht
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In der Anwaltskanzlei Lemmermöhle werden schwerpunktmäßig Mandate aus dem Bereich des privaten Baurecht nach VOB/B und BGB
und des Architektenrechts bearbeitet. Rechtsanwältin Lemmermöhle legte 2005 die Prüfung zur Fachanwältin für Bau-
und Architektenrecht ab.
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Dieser Titel setzt die Bearbeitung von mindestens 80 baurechtlichen Mandaten innerhalb von 3 Jahren voraus.
Dienstleistungen in diesem Bereich:
- Durchsetzung des Werklohnanspruchs von Unternehmern und des Honoraranspruchs von Architekten
- Durchsetzung von Mängelansprüchen und Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmern oder Bauträgern
- Beratung von Bauherren, Bauunternehmern und Architekten bei der Vertragsgestaltung und Klärung der jeweiligen Ansprüche aus den
Vertragsverhältnissen